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Für Sie die wichtigsten Neuregelungen 2025 im Überblick

Höherer Mindestlohn in 2025 für Arbeitnehmer
Der gesetzliche Mindestlohn betrug im letzten Jahr 12,41 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn steigt in vielen Branchen ab dem 1. Januar 2025 um 41 Cent auf 12,82 EUR und noch einmal ab dem 1. Januar 2026 um weitere 1,08 EUR auf 13,90 EUR an.

Mehr „Netto“ vom „Brutto“ aufgrund des höheren Grund- und Kinderfreibetrages
Der Grundfreibetrag wird ab dem 1. Januar 2025 auf 12.096 EUR erhöht, somit bleibt mehr Einkommen steuerfrei. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beiträge. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird ab diesem Jahr angehoben und zwar auf 6.672 EUR (je Kind für beide Elternteile). Gleichzeitig wird das monatlich gezahlte Kindergeld um 5 EUR auf 255 EUR für jedes Kind angehoben.

Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs
Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 538 € auf 556 € monatlich. Beschäftigte bleiben weiterhin sozialversicherungsfrei – nur in der Rentenversicherung fällt ein kleiner Eigenbeitrag an, von dem man sich jedoch befreien lassen kann.

Verdoppelte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die maximale Bezugszeit für Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate verlängert. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2025 und ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2025 befristet.

Elektronische Patientenakte (ePA) startet
Ab 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Die Patientenakte ist das Kernelement des Digital-Gesetzes aus dem Jahr 2023. Sie soll alle medizinischen Daten zentral speichern – von Arztberichten bis zu Impfungen. Die Nutzung ist freiwillig. Die Krankenkassen haben bis Mitte Februar 2025 allen Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt, die nicht widersprochen haben.

Digitale Rentenübersicht wird Pflicht
Seit Mitte 2023 bietet die Digitale Rentenübersicht einen Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Ab 1. Januar 2025 müssen alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten ihre Daten an das Portal der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Der Zugriff erfolgt über die Website www.rentenuebersicht.de mittels der Online-Ausweisfunktion z.B. beim Personalausweis.

Briefporto wird teurer – und die Post muss pünktlicher werden
Standardbriefe kosten ab 1. Januar 2025 statt 85 Cent nun 95 Cent. Postkarten steigen ebenfalls auf 95 Cent. Großbriefe kosten statt 1,60 EUR nun 1,80 EUR. Als Gegenleistung müssen Briefe zu 99 % innerhalb von vier Werktagen ankommen.

Was ändert sich noch für uns in Deutschland
Ab 2025 müssen alle neuen Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte in der EU einen einheitlichen USB-C-Anschluss haben. Für Laptops gilt die Pflicht ab Frühjahr 2026. Ziel der neuen Regelung ist es, Elektroschrott zu reduzieren und Verbrauchern mit einheitlichen Ladekabeln mehr Komfort zu bieten. Eine weitere Änderung für das Jahr 2025 kommt aus der EU: Alte Textilien müssen ab dem 1. Januar im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Wegwerfen geht nicht mehr. Auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien sind im Sammelcontainer zu entsorgen. Zusätzlich verlangt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ab diesem Jahr von Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch über 2,5 GWh, sich in der „Plattform für Abwärme“ zu registrieren. Betroffen sind rund 20.000 Firmen in Deutschland.

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