Für Sie die wichtigsten Neuregelungen 2026 im Überblick
Höherer Mindestlohn in 2026 für Arbeitnehmer
Der gesetzliche Mindestlohn betrug im letzten Jahr 12,82 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 um 1,08 EUR auf 13,90 EUR und noch einmal ab dem 1. Januar 2027 um weitere 70 Cent auf 14,60 EUR an.
Mehr „Netto“ vom „Brutto“ aufgrund des höheren Grund- und Kinderfreibetrages
Der Grundfreibetrag wird ab dem 1. Januar 2026 auf 12.348 EUR erhöht, somit bleibt mehr Einkommen steuerfrei. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beiträge. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird ab diesem Jahr angehoben. Gleichzeitig wird das monatlich gezahlte Kindergeld um 4 EUR auf 259 EUR für jedes Kind angehoben.
Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 556 € auf 603 € monatlich. Beschäftigte bleiben weiterhin sozialversicherungsfrei – nur in der Rentenversicherung fällt ein kleiner Eigenbeitrag an, von dem man sich jedoch befreien lassen kann.
Deutschlandticket wird teurer
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2026 monatlich 63 Euro statt bisher 58 Euro. Bund und Länder beteiligen sich mit jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich an den Kosten bis 2030. Damit bleibt das Ticket weiterhin deutlich günstiger als vergleichbare Monatstickets im Nahverkehr.
Aktivrente: Steuerfrei zur Rente dazuverdienen
Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die über das Regelrentenalter hinaus weiterarbeiten, bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und soll einen Anreiz setzen, länger im Berufsleben zu bleiben.
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten voraussichtlich um etwa 3,7 Prozent. Der Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 EUR auf rund 42,30 EUR. Eine Rente von 1.500 EUR brutto steigt somit um etwa 55 EUR monatlich. Die endgültige Höhe wird im Frühjahr 2026 festgelegt.
Höhere Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer
Wer täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann künftig 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen – unabhängig von der Wegstrecke. Bisher galt der erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Niedrigere Energiekosten für Verbraucher und Unternehmen
Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026. Zudem senkt ein Bundeszuschuss die Stromnetzentgelte. Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Energieintensive Unternehmen profitieren von einem vergünstigten Industriestrompreis von etwa 5 Cent pro Kilowattstunde.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler
Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll die Regelung für alle Grundschüler gelten.
Was ändert sich noch für uns in Deutschland
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 gegen das moderne Scheckkartenformat umgetauscht werden. Wer danach noch mit dem alten Ausweis fährt, dem droht ein Verwarngeld. Ab 2026 können alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Eignung für den Wehrdienst ausfüllen – für Männer ist dies Pflicht, für Frauen freiwillig. Steuerbescheide werden ab 2026 digital im ELSTER-Postfach bereitgestellt. Zudem wird der SCHUFA-Score transparenter: Ab Ende März 2026 kann jeder seinen Score digital und kostenlos einsehen. Die Gastronomie profitiert von einer Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent.