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Änderungen 2019 für Arbeitnehmer und Selbstständige

Für uns die wichtigsten Neuregelungen 2019 im Überblick

Höherer Mindestlohn in 2019 für Arbeitnehmer

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in diesem Jahr um 35 Cent pro Stunde. Somit steigt die Lohnuntergrenze auf 9,19 EUR, zu vormals 8,84 EUR. Auch der neue Mindestlohn 2020 wurde schon beschlossen, dieser steigt um 16 Cent zum 1. Januar 2020 auf 9,35 EUR weiter an.

Geringverdiener sparen durch Wegfall von Kita-Kosten

Geringverdiener müssen für einen Kita-Platz nichts mehr bezahlen. Das Credo des Bundesministerium: Jede Familie muss sich gute Kinderbetreuung leisten können. Darum werden mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ seit dem 1. August 2019 neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch Familien mit kleinem Einkommen von Kita-Beiträgen befreit, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

Geringer GKV-Mindestbeitrag für Existenzgründer und Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler, deren Bruttogewinne bis zu 1.142 EUR monatlich liegen müssen seit dem Jahresbeginn deutlich weniger für ihre freiwillige Mitgliedschaft zahlen, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Der komplette Mindestbeitrag 2019 liegt seit dem neuen Jahr bei knapp 171 Euro pro Monat und wurde damit fast halbiert. Zuvor lag der Beitrag bei ca. 360 Euro monatlich.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert

Steuererklärungsmuffel haben in 2019 zwei Monate länger Zeit als in den vergangenen Jahren. Die Fristen wurden für alle verlängert, dafür geht das Finanzamt nun neuerdings strenger gegen Trödler vor. War der Stichtag bislang der 31. Mai, gilt nun der 31. Juli. Wer die Unterlagen von einem Steuerberater einreichen lässt, hat sogar bis zum 28. Februar (bzw. 29. Februar) des übernächsten Jahres Zeit.

TAN-Listen werden verabschiedet

Ab dem 14. September 2019 ist das Papier-TAN und iTAN-Verfahren („indizierte Transaktionsnummer“) für Online Banking Kunden nun Geschichte. Eine neue europäische Richtlinie verlangt von Kunden sich mithilfe von zwei Faktoren zu legitimieren. Dabei soll neben einer TAN noch ein dynamischer Authentifizierungscode erzeugt werden. Somit kommen nur noch folgende Verfahren künftig in Frage.

TAN-Generator
Photo-TAN
Mobile TAN

Aus unserer Sicht ist die sicherste Methode das TAN-Generator Verfahren. Da alle anderen Möglichkeiten bei Smartphone Standardbenutzern durch Banking-Trojaner und Schadsoftware gekapert werden können.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag ändern sich

Neben der Erhöhung des Kindergeldes auf 204 EUR wurde beschlossen auch den steuerlichen Kinderfreibetrag zu erhöhen. Er steigt in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. So erhöht er sich im Jahr 2019 von 7.428 Euro auf 7.620 Euro und im Jahr 2020 dann weiter auf 7.812 Euro. Als zusätzlichen Schritt hat die Bundesregierung beschlossen den Grundfreibetrag im Jahr 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro anzuheben. Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 9.000 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Änderungen 2019 beim Verpackungsgesetz

Wer verpackte Waren verkauft, muss dafür Sorge tragen, dass die Verpackungen korrekt entsorgt werden. Da sich bisher einige Unternehmen um diese Verantwortung drücken, gibt es künftig eine neue zentrale Kontrollstelle. Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor, das seit Januar gilt. Ein wichtiges Ziel der Verordnung ist, dass die Recyclingquoten steigen.

>> Alle Details zum neuen Verpackungsgesetz ab Januar 2019 <<

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