VORSORGE

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Seit Januar 2002 haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Leistung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet. Sie kann auf verschiedene Weisen finanziert werden: durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgeber oder als Mischfinanzierung.

Die fünf Durchführungswege nachfolgend im Überblick

1. Direktversicherung / der einfachste Weg
Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber einen Lebensversicherungsvertrag für seinen Mitarbeiter ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen aus diesem Vertrag sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Eine vorzeitige Verfügung des Arbeitnehmers über den Vertrag, zum Beispiel durch Abtretung, Beleihung oder Verpfändung, ist allerdings grundsätzlich ausgeschlossen. Die Beiträge zur Direktversicherung können für Angestellte in den Lohnsteuerklassen I – IV steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden.

2. Pensionskasse / die verwaltungsarme Variante
Die Pensionskasse ist vergleichbar mit der Direktversicherung. Sie ist im Gegensatz zu dieser ein Versicherungsunternehmen, welches ausschließlich auf die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert ist.

3. Pensionsfonds / die ausgelagerte Variante
Neben Direktversicherung und Pensionskasse zählen Pensionsfonds zu den versicherungs-förmigen Durchführungswegen. Oft liegen die gleichen Produkte dahinter. Die über Pensionsfonds eingerichteten Versorgungen sind aber insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes, anders als bei der Direktversicherung oder Pensionskasse. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen. Daher spielt der Pensionsfonds in der Breitenversorgung kaum eine Rolle. Hauptsächlich findet der Pensionsfonds Anwendung bei der Ablösung von bestehenden Direktzusagen. Die Ablösung der Direktzusage wird steuerlich flankiert von einer Sondervorschrift.

4. Unterstützungskasse / für hohe und konstante Versorgungsbeiträge
Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über Rückdeckungsversicherungen. Diese werden deckungsgleich mit der Versorgungszusage gestaltet, um alle Risiken der Biometrie und der Kapitalanlage aus dem zusagenden Unternehmen auszulagern. Unterstützungskassenzusagen sind insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen.

5. Direktzusage / die unmittelbare Variante
Hier ist der Unternehmer selbst der Versorgungsträger. Somit trägt der Arbeitgeber alle in der Zusage enthaltenen Risiken, die unmittelbar mit dem Leben der versicherten Personen meist Arbeitnehmer verknüpft sind. Von diesen Risiken kann man sich durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung befreien. Auch die Kapitalanlage kann ausgelagert werden, auf eine Versicherung oder auf alternative Kapitalanlagen.Die gegenüber den Mitarbeitern eingegangenen Versorgungspflichten müssen in Form von Pensionsrückstellungen bilanziell ausgewiesen werden. Direktzusagen sind insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen.

Warum sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt!

INFO

Wir unterstützen Sie bei der Findung des richtigen Durchführungswegs und kümmern uns um die Formalitäten.
Vergessen Sie dabei nicht die Motivationswirkung auf die einzelnen Mitarbeiter: Eine gute betriebliche Altersvorsorge bindet an ein Unternehmen und erhöht die Leistungsbereitschaft.

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