VORSORGE

PRIVATE ALTERSVORSORGE

DIE PRIVATE ALTERSVORSORGE

Die gesetzliche Rente wird in den kommenden Jahrzehnten immer weniger zum Leben reichen Um den Lebensstandard im Alter in etwa zu halten, müssen Beschäftige rechtzeitig privat vorsorgen. Bei der privaten Altersvorsorge können Arbeitnehmer staatliche Förderung in Anspruch nehmen und zusätzlich auch rein privat vorsorgen. Zu den geförderten Möglichkeiten gehören die Riester-Verträge (für Angestellte), sowie Rürup-Renten (für Selbstständige). Ohne Förderung ansparen lässt sich mit Hilfe einer klassischen oder fondsgebundenen Lebens,- oder Rentenversicherung oder einem langfristig angelegten Aktien-Fondssparplan.

Die geförderte Riester-Rente

Neben der betrieblichen Altersvorsorge ist Riester die zweite Möglichkeit, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Wer jährlich bis zu 4 Prozent seines Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) in einen Riester-Vertrag einzahlt, profitiert von Zulagen für sich und seine Kinder und möglicherweise zusätzlich von einem Steuervorteil.

Im Ruhestand – frühestens ab 60 Jahren – erhalten Sie Ihr Geld als lebenslange Rentenzahlung. Auf die Rente wird der persönliche Steuersatz fällig; dieser liegt im Alter aber meist niedriger als im Erwerbsleben. Alternativ können Sie zu Beginn der Rente auch bis zu 30 Prozent des Ersparten auf einmal entnehmen. Diese Auszahlung treibt Ihren Steuersatz in dem Jahr allerdings nach oben.

Es gibt unterschiedliche Riester-Sparformen. Ihnen gemeinsam ist: Jeder Euro, der in einen Riester-Vertrag fließt und auch alle Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert.

Die Riester-Rente für jeden Sparertyp

Die geförderte Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie ist auch unter dem Namen Basisrente bekannt. Anders als die wenige Jahre zuvor gestartete Riester-Rente steht die Rürup-Rente dabei allen Personengruppen offen, also auch Selbstständigen und Freiberuflern. Sie ist in der Regel eine Form der Rentenversicherung oder eines Fondssparplanes. Die Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wodurch sich ein erheblicher Teil der Steuerlast senken lässt. Jedoch lohnt sich in der Praxis dieses Modell überwiegend für Selbstständige und Freiberufler, aber auch Pflichtversicherte der berufsständischen Versorgung u.a. wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten und Psychotherapeuten.

Staatliche Förderung vs. Steuervorteile
Für die Beiträge der Rürup-Verträge wurde eine Obergrenze festgelegt. Diese liegt aktuell bei 24.305 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 48.610 Euro für Verheiratete.

Die Obergrenze ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und wird jedes Jahr angepasst. Derzeit können 88 Prozent der Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Bei Einführung der Basisrente im Jahr 2005 waren es noch 60 Prozent. Jedes Jahr steigt der Satz um zwei Prozent an, sodass die Rürup-Beiträge ab 2025 vollständig von der Steuer absetzbar sind.

Die Rürup-Rente kann in verschiedenen Formen beantragt werden. Diese unterschieden sich durch Ihre Kosten, Renditechancen und den Zeitpunkt, an dem sie am besten abgeschlossen werden.

  • Klassische Rürup-Rente
  • Fondsgebunde Basisrente
  • Rürup-Fondssparplan
  • Rürup-Sofortrente

Kontaktieren Sie uns, damit wir ihnen die Vor- und Nachteile dieser Altersvorsorgelösung aufzeigen können. Ihre aktuelle Anbieter-Empfehlungsliste liegt für Sie bereit.

Warum sich eine private Altersvorsorge lohnt!

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