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Betriebliche Altersvorsorge für Minijobber

Derzeit beschäftigt die Menschen kaum noch ein anderes Thema, als die Sorge um die finanzielle Zukunft im Ruhestand. Besonders von Altersarmut betroffen sind Frauen, die wegen ihrer Erziehungspflichten häufig mit einem Minijob etwas zum Lebensunterhalt beisteuern. Jedoch soll auch ihnen das Recht auf Vorsorge nicht verwehrt werden, sodass sich fortan die Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersvorsorge an der Rente beteiligen können.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Seit 2013 unterliegen geringfügig Beschäftigte der Rentenversicherungspflicht und sollen mit Zahlung eines Eigenanteils ihr Altersarmutsrisiko abmildern. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht freistellen lassen und verzichten somit auf einen zusätzlichen Rentenanspruch von monatlich 4,35 EUR. Als Rechenbeispiel werden dem Arbeitnehmer von den 450 EUR Gehalt 16,65 EUR für die Rentenversicherung abgezogen, sodass ein Entgelt von 433,35 EUR monatlich ausgezahlt wird. Entscheiden sich der Arbeitnehmer jedoch für die Beitragszahlung, haben er einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

Wie funktioniert die Beitragszahlung?

Konkret sollte der Arbeitnehmer durch Mehrarbeit / Überstunden diese als Beiträge in seine betriebliche Altersvorsorge fließen lassen. Statt für die geleisteten Überstunden angemessen bezahlt zu werden, fließt diese Art der Lohnerhöhung als Rentenbeitrag in die betriebliche Altersvorsorge des Minijobbers. Ohne Einkommenseinbußen verschmerzen zu müssen, baut er sich mit einer Überstunde pro Tag eine solide Altersvorsorge auf.

Ist mein Status als geringfügig Beschäftigter damit gefährdet?

Nein, zwar verdient der Arbeitnehmer rechnerisch mehr, jedoch bleibt ihm sein Status als Minjobber auch weiterhin erhalten. Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet, die Beiträge wie bisher zur Renten- und Krankenversicherung, sowie der Einkommensteuer abzuführen. Im Gegensatz dazu bleiben die geleisteten Überstunden steuer- und sozialabgabenfrei. Desweiteren kann die betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel problemlos mitgenommen und dort weitergeführt werden.

Sollte dieses alternative Minijobrenten-Konzept für Sie interessant sein, bitten wir Sie aufgrund der komplexen Sachlage mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen und sich von einem Altersvorsorge Spezialisten beraten zu lassen.

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