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Für Sie die wichtigsten Neuregelungen 2021
im Überblick

Höherer Mindestlohn in 2021 für Arbeitnehmer
Der gesetzliche Mindestlohn betrug im letzten Jahr 9,35 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2021 um 15 Cent auf 9,50 EUR und noch einmal ab dem 1. Juli 2021 um weitere 10 Cent auf 9,60 EUR an.

Weniger Steuerlast durch teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages (Soli)
Nicht nur der jährliche Grundfreibetrag steigt wieder in diesem Jahr um 336 EUR auf 9.744 EUR an. Auch der seit dem Jahr 1991 bestehende Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der zu zahlenden Einkommens- und Körperschaftsteuer entfällt komplett bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 62.128 EUR für Singles. Die Milderungszone greift danach bis zu einem versteuernden Einkommen von 96.409 EUR. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beiträge. Keine Entlastung mit dem Soli dagegen erfahren erfolgreiche Anleger, welche den Sparerpauschbetrag von 801 EUR ausgeschöpft haben und sämtliche Körperschaftsteuerzahler.

Pendlerpauschale steigt
Die Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent an. Bis zum 20. Kilometer beträgt die Entfernungspauschale wie bisher 30 Cent. Diese Regelung im Rahmen der Mobilitätswende soll auf 5 Jahre befristet sein.

Webseiten werden in Suchergebnissen verschwinden
Im Zuge der „Mobile only“ – Strategie von Google werden Webseiten ohne Anpassung auf mobile Endgeräte ab März 2021 nur noch schlecht oder gar nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt. Das gilt auch für enthaltene Videos, Bilder und andere Inhalte.

Home-Office Pauschale bei der Steuererklärung 2020 absetzen
Arbeitnehmer welche aufgrund der Pandemie von Zuhause arbeiten müssen, können bis zu 600 EUR d.h. 5 EUR pro Tag eine Home-Office Pauschale als Werbungskosten ansetzen. Maximal werden nur 120 Tage anerkannt. Für eine größere Steuerentlastung empfiehlt es sich jedoch, dass häusliche Arbeitszimmer anerkennen zu lassen.

Grundrente für Geringverdiener
Ab Januar 2021 erhalten Bezieher kleiner Renten Zuschläge auf ihre gesetzlichen Altersrenten. Die Regelung betrifft Alt- wie auch Neurentner. Hierzu sollten Sie sich informieren und eventuell schon jetzt einen Antrag stellen, grundsätzlich läuft der Prozess bei der Rentenversicherung automatisch ab, wird aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes bis zur 1. Auszahlung etwas dauern.

Steueränderungen im Ehrenamt / Änderung der Übungsleiterpauschale
Die steuer- und sozialversicherungsfreien Zahlungen für Tätigkeiten in z.B. Vereinen steigt im Jahr 2021 für die Übungsleiterpauschale auf 3.000 EUR und für die Ehrenamtspauschale auf 840 EUR. Sonstige Tätigkeiten wie der Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Schiedsrichter fallen auch darunter.

Vereinfachte Krankschreibung ab 1. Oktober 2021 möglich
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll flächendeckend eingeführt werden. Konkret bedeutet das für Sie: Der Arzt informiert die zuständige Krankenkasse und den Arbeitgeber elektronisch über ihre Krankmeldung. Die Neuregelung soll zum Bürokratieabbau dienen.

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