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Änderungen 2020 für Arbeitnehmer und Selbstständige

Für Sie die wichtigsten Neuregelungen 2020 im Überblick

Höherer Mindestlohn in 2020 für Arbeitnehmer
Der gesetzliche Mindestlohn betrug im letzten Jahr 9,19 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 16 Cent und beträgt nun 9,35 EUR ab dem 1. Januar 2020.

Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende
Auszubildende erhalten künftig eine Mindestvergütung – das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Laut Gesetzesbeschluss beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Neue Regeln im E-Commerce / Fairness und Transparenz
Ab dem 12. Juli 2020 gilt Europaweit die P2B-Verordnung unmittelbar und verbindlich für alle Online Plattformen. Diese Verordnung soll zu mehr Fairness und Transparenz führen und den Verbraucherschutz stärken.

Achtung Verkehrssünder – Bußgeldkatalog wird reformiert
Alle Teilnehmer, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten, müssen ab dem 28. April 2020 mit deutlich härteren Strafen rechnen. Dies betrifft vor allem Temposünder und Falschparker. Ab Überschreitung des Tempolimits innerorts von 21 km/h droht nun ein einmonatiges Fahrverbot. Der Gesetzgeber möchte damit den Straßenverkehr sicherer gestalten.

Kindergeld und Familienbonus
Das Kindergeld beträgt für das erste Kind in diesem Jahr 204 EUR monatlich. Desweiteren hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie einen Familienbonus von 300 EUR beschlossen, dieser wird in der zweiten Jahreshälfte je kindergeldberechtigtem Kind ausgezahlt. Die Auszahlung soll automatisch in 3 Raten zu jeweils 100 EUR mit dem Kindergeld durch die Familienkassen ausgezahlt werden.

Anhebung der Kleinunternehmergrenze kann sich schon auf 2019 auswirken
Ab Januar 2020 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben: Die Kleinunternehmer-regelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 EUR nicht überstiegen hat – bisher lag die Grenze bei 17.500 EUR. Weiterhin gilt, dass der Umsatz im darauffolgenden Kalenderjahr 50.000 EUR nicht überschreiten darf.

Absenkung des Mehrwertsteuersatzes ab 1. Juli 2020 beschlossen
Die Bundesregierung hat eine Corona-bedingte Senkung der Mehrwertsteuer für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 als Konsumanreiz beschlossen. Somit wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Umweltbonus: Staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge
Die Bundesregierung und die Hersteller haben sich auf eine Erhöhung der E-Auto-Prämie verständigt. Auch Plug-in-Hybride profitieren von dieser Erhöhung. Somit werden Leasing- und Neufahrzeugangebote bis Ende 2021 günstiger. Wer eine KfZ-Neuanschaffung plant sollte diesen Zeitrahmen ausnutzen.

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